Wer sich in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leistet, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF-Seminar) auf. Fahranfänger sollen dadurch mit ihren Fehlern konfrontiert werden und ein besseres Verhalten im Straßenverkehr erlernen.
In der Regel wird dafür eine Frist von 2-3 Monaten gewährt. Lässt du diese Frist auslaufen, gilt das Seminar als nicht absolviert und deine Fahrerlaubnis wird dir entzogen.
Wähle schnell einen fachkundigen Begleiter für dein Aufbauseminar (ASF-Seminar / Nachschulung).
Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre.
Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
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